So können Sie der Besteuerung bei Wegzug entgehen
- Domenico Squillacioti
- 22. Juli 2023
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Juli 2023
Es gibt viele Gründe, warum Menschen oder Unternehmen Deutschland verlassen wollen. Das können wirtschaftliche Gründe sein, persönliche Unzufriedenheit mit den hiesigen Verhältnissen oder einfach der Wunsch nach einem anderen Klima.
Wenn Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können steuerliche Pflichten entstehen. Mit unseren Lösungen können Sie eine Wegzugsbesteuerung effektiv vermeiden.

In Deutschland sind die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung im Außensteuergesetz festgelegt. Die Regelungen stellen sicher, dass in Deutschland aufgegebenes Vermögen auch dann steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn der Vermögensinhaber seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Betroffen sind insbesondere Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt des Wegzugs mindestens ein Prozent der Anteile halten. Außerdem müssen sie innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.
Bei der Berechnung der Wegzugsteuer wird von einem fiktiven Veräußerungsgewinn ausgegangen, der sich aus dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs errechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn der Wegzug ins Ausland nur vorübergehend ist und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurückkehrt. Die Frist kann auf Antrag auf zwölf Jahre verlängert werden, allerdings dürfen die Anteile während des Auslandsaufenthalts nicht veräußert werden.
Wissenswerte rund um die Wegzugsbesteuerung, von deren Berechnungsgrundlagen bis zu Strategien zur Vermeidung:
Die Wegzugsbesteuerung ist relevant für alle, die: ✅ in den vergangenen 7 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ✅ mindestens 1% an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft besitzen und ✅ den Umzug in EU- & Nicht-EU-Länder planen und ✅ keine Absicht zur Rückkehr aufweisen.
Die Wegzugssteuer ist:
✅ keine separate Steuerart, sondern eine Sonderform der Einkommensteuer;
✅ auch dann zu entrichten, wenn Ihre deutsche Gesellschaft in Deutschland bleibt;
✅ direkt fällig. Eine Stundung in 6 Raten innerhalb eines Jahres ist nur gegen eine Sicherheitsleistung möglich.
Berechnung der Wegzugssteuer:
✅ Unternehmenswert als Berechnungsbasis: 13.75 x Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre.
✅ Unternehmenswert abzüglich Investitionen = Fiktiver Veräußerungserlös.
✅ Auf 60% dieses Betrages ist Einkommensteuer zu entrichten.
Rechenbeispiel: Frau Müller hat eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Nach einigen Jahren verdient sie jährlich 100.000 Euro. Frau Müller plant derzeit den Umzug nach Zypern. Der Wert der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Wegzugssteuer wird vom Finanzamt auf 1.375 Millionen Euro geschätzt.
Im vorherigen Beispiel von Frau Müller beträgt der vermeintliche Gewinn durch den Verkauf 1.35 Millionen Euro. Es handelt sich um 60 % von 780.000 Euro, die jetzt der Einkommensteuer unterliegen. Wenn der Steuersatz mit Reichensteuer höchstens 45 % beträgt, entsteht eine Wegzugssteuer von 351.000 Euro.
So umgehen Sie die Wegzugsbesteuerung
✅ Geplante Rückkehr: Bei einer Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 7 bzw. 12 Jahren fällt keine Steuer an.
✅ Bewertung zu Ihren Gunsten: Legen Sie dem Finanzamt eine realistische Bewertung eines Gutachters vor, wenn der Wert der Anteile niedriger ist als die Schätzung des Finanzamts.
✅ Abgabe der Anteile, z.B. Veräußerung der Anteile vor dem Umzug, Übertragung von Anteilen, Betriebsübergang im Rahmen einer Nachfolgeregelung, Familienstiftung, Liquidation.
✅ Beibehaltung der Anteile mit Umstrukturierung, z.B. Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft, Einschaltung einer Personengesellschaft, Verkauf der Gesellschaft an eine Holdinggesellschaft im Ausland.
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowohl in Deutschland als auch im Zielland ermitteln wir die effektivste Strategie, um die Wegzugsbesteuerung legal zu umgehen. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.
☎️ +49 711 219 562 007
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